Die Fernleihe verstehen

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    Anfragen von Privatpersonen werden nicht berücksichtigt.

    Jede Anfrage eines Lesers muss daher über eine Bibliothek oder ein Dokumentationszentrum weitergeleitet werden.

     

  • Die Werke der Bibliothek des INHA werden für einen Monat an französische Einrichtungen und für zwei Monate an ausländische Einrichtungen ausgeliehen.

    In beiden Fällen ist eine Verlängerung einmalig um 15 Tage möglich, wenn diese von der Einrichtung vor dem Rückgabedatum beantragt wird.

    Alle Werke aus der Bibliothek des INHA, die im Rahmen einer Fernleihe ausgeliehen werden, unterliegen der Verantwortung der ausleihenden Bibliothek:

    • während der Kommunikation mit dem Leser ist die Heimausleihe verboten, das Werk muss während der Konsultation innerhalb des Geländes der entleihenden Bibliothek und unter Aufsicht bleiben;
    • für die Rückgabe des Dokuments verpflichtet sich die entleihende Einrichtung, das Werk mit Luftpolsterfolie und einem festen Karton gut zu schützen.

     

    Im Falle eines Verstoßes stellt die Bibliothek des INHA der entleihenden Einrichtung jedes verlorene oder beschädigte Werk in Rechnung und behält sich das Recht vor, der Einrichtung, die diese Bedingungen nicht eingehalten hat, keine weiteren Dokumente mehr zu verleihen.

  • Versenden von Büchern:

    • Universitätsbibliotheken, die kein Gegenseitigkeitsabkommen haben, und Stadtbibliotheken: 8 Euro pro Werk.
    • Andere französische Bibliotheken und ausländische Bibliotheken: 12 Euro pro Werk oder Gutschein (IFLA Vouchers).

    Versand von Fotokopien:

    • Universitätsbibliotheken ohne Gegenseitigkeitsabkommen und Stadtbibliotheken: 5 Euro für die erste Tranche (von 1 bis 20 Seiten); 3 Euro für jede weitere Tranche von 20 Seiten.
    • Andere französische Bibliotheken und ausländische Bibliotheken: 8 Euro für die erste Tranche (von 1 bis 20 Seiten); 4 Euro für jede weitere Tranche von 20 Seiten.
  • Verspätung

    • Die ausleihende Bibliothek ist verpflichtet, die Leihfristen einzuhalten, da andere Leser auf das Dokument warten können.
    • Die Bibliothek des INHA versendet im Falle einer Verspätung zwei Erinnerungs-E-Mails.

    Verlust von Dokumenten

    Wenn die Einrichtung nach diesen beiden Mahnungen nicht reagiert, wird die Bibliothek des INHA:

    • stellt das Werk über ihre Verwaltungs- und Finanzabteilung zum Preis (inkl. Steuern) des Anbieters in Rechnung;
    • stellt alle PEB-Dienste mit der genannten Einrichtung ein, bis diese sich meldet.
  • Vor der Abreise zur Fernleihe erstellt die Bibliothek des INHA ein Formular zur Feststellung des Zustands ihres Dokuments.

    Im Falle einer von der entleihenden Einrichtung nachgewiesenen Beschädigung bei der Rückgabe des Werkes meldet die Bibliothek des INHA der Kunst die Beschädigung. Wenn die Einrichtung nicht antwortet:

    • stellt die Bibliothek über ihre Verwaltungs- und Finanzabteilung die Rechnung für das Werk zum Preis (inkl. Steuern) des Anbieters.
    • stellt die Bibliothek alle PEB-Dienste mit der genannten Einrichtung ein, bis diese sich meldet.
    • Sie vertreten eine Bibliothek, die dem Supeb-Netzwerk angehört: Sie können den Antrag über WinIBW stellen.
    • Sie vertreten eine französische oder internationale Bibliothek, die nicht zu diesem Netzwerk gehört: Sie können den Antrag über das Online-Formular stellen.

Antragsformular

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Ausleihe eines Werkes
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